Gerichtliche Genehmigung eines Immobilienverkaufs

Gerichtliche Genehmigung eines Immobilienverkaufs durch Bertreuungs-, Familien- oder Nachlaßgericht

Die gerichtliche Zustimmung zum Verkauf eines Grundstücks oder Liegenschaft kann für verschiedene Berufsgruppen oder Personenkreise notwendig sein.

Betreuer

Kann ein Volljähriger krankheits- oder behinderungsbedingt seine Angelegenheiten im Rahmen der Personen- und/ oder Vermögenssorge nicht mehr allein regeln, müssen diese Dinge durch einen Vertreter geregelt werden. Dies ist entweder ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer.

Minderjährige Kinder

Eine familiengerichtliche Genehmigung kann zur Veräußerung notwendig sein, wenn Minderjährige am An- oder Verkauf einer Immobilie beteiligt sind.

Nachlasspfleger

Die Nachlasspflegschaft dient der Sicherung des Erbes und der Ermittlung der unbekannten Erben. Im Rahmen der Nachlasspflegschaft kann es wirtschaftlich notwendig sein, ein Grundstück aus der Erbmasse, z. B. zur Deckung laufender Kosten oder Reduzierung der Verbindlichkeiten, zu veräußern.

In allen drei Fällen ist für die Genehmigung des Verkaufs die Vorlage einer professionellen Immobilienbewertung bei dem Betreuungs-, Familien- oder Nachlassgericht erforderlich. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der erzielte Verkaufspreis nicht wesentlich von dem im Gutachten festgestellten Immobilienwert abweicht.

Als erfahrener und qualifizierter Sachverständiger bin ich Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Ermittlung marktgerechter Immobilienpreise geht.