Honorar

Honorar für die Immobilienbewertung

Marktwertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB)

1. Grundhonorar

Das Honorar besteht aus dem Grundhonorar, gegebenenfalls Zuschlägen bei Besonderheiten und dem Aufwendungsersatz für die Unterlagenbeschaffung, den Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Grundhonorar orientiert sich überwiegend an dem ermittelten Marktwert. Die Tabelle enthält ausgewählte Honorarschritte, Zwischenwerte werden angepasst. Im Grundhonorar ist eine Ausfertigung des Gutachtens enthalten.

Wert (in tausend Euro) Honorar netto (in Euro) Honorar brutto (in Euro)
bis 100 1.600,00 1.904,00
200 2.100,00 2.499,00
300 2.500,00 2.975,00
400 2.850,00 3.391,50
500 3.100,00 3.689,00
750 3.900,00 4.641,00
1.000 4.300,00 5.117,00
2.500 6.100,00 7.259,00
5.000 9.100,00 10.829,00

Für Werte über 5 Mio. EUR berechnet sich das Honorar netto zu 0,8/1.000tel des Verkehrswertes zuzüglich 4.000,00 EUR, das Honorar brutto zu 0,952/1.000tel des Verkehrswertes zuzüglich 4.760,00 EUR.

2. Besonderheiten

Besonderheiten werden durch Zuschläge zum Grundhonorar berücksichtigt.

  • Nießbrauch und Wohnungsrechten sowie sonstigen Rechten
  • Umlegungen und Enteignungen
  • unterschiedlichen Nutzungsarten auf einem Grundstück
  • für mehrere Stichtage
  • Wege- und Nutzungsrechten und bei Überbau
  • bei besonderen Unfallgefahren, starken Beeinträchtigungen durch Staub oder Schmutz

Bei erheblichen Instandhaltungsstau und Modernisierungsbedarf und bei Liquidation erfolgt die Berechnung des Grundhonorars nach dem Mittel der vorläufigen Verfahrensergebnisse.

3. Beschaffung fehlender Unterlagen

Für die Auftragsbearbeitung sind vom Auftraggeber üblicherweise folgende Unterlagen bereitzustellen:

  • aktuelle Katasterkarte im Maßstab 1:1.000
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Verträge zu Rechten in Abt. II des Grundbuchs
  • Baujahr des/der Gebäude/s
  • Grundrisse, Schnitte
  • Flächen- und Raumberechnungen
  • Mietverträge

Gerne beschaffen wird die notwendigen Unterlagen für Sie. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, gerundet auf eine viertel Stunde zu folgenden Stundensätzen:

Sachverständigenstunde: 200,00 €
Mitarbeiter/in: 80,00 €

4. Nebenkosten und Mehrwertsteuer

  • Fahrtkosten: 0,60 €/km und 100,00 €/Stunde
  • Mehrausfertigungen: pdf-Datei 150,00 € einmalig, Druck 80,00 € pro Ausfertigung
  • Auslagenersatz, z. B. für behördliche  Auskünfte, gegen Nachweis

Alle Honorare und Nebenkosten verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %.

Gerichtsgutachten

Bei Beauftragung durch Gerichte, z. B. in Zwangsversteigerungsverfahren, erfolgt die Abrechnung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Miet-/Pachtwertgutachten

Miet- und Pachtwertgutachten werden nach Zeitaufwand zuzüglich der unter Marktwertermittlung genannten Auslagen und Nebenkosten . Der Stundensatz beträgt 200,00 € , das Mindesthonorar 1,5 Nettokaltmonatsmieten bzw. 1,5 Nettomonatspachten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sonstige Beratungsleistungen

Beratungsleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet, der Stundensatz beträgt 200,00 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.