Honorar
Honorar für die Immobilienbewertung
Marktwertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Grundhonorar
Das Honorar besteht aus dem Grundhonorar, gegebenenfalls Zuschlägen bei Besonderheiten und dem Aufwendungsersatz für die Unterlagenbeschaffung, den Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Grundhonorar orientiert sich überwiegend an dem ermittelten Marktwert. Die Tabelle enthält ausgewählte Honorarschritte, Zwischenwerte werden angepasst. Im Grundhonorar ist eine Ausfertigung des Gutachtens enthalten.
Wert (in tausend Euro) | Honorar netto (in Euro) | Honorar brutto (in Euro) |
bis 100 | 1.600,00 | 1.904,00 |
200 | 2.100,00 | 2.499,00 |
300 | 2.500,00 | 2.975,00 |
400 | 2.850,00 | 3.391,50 |
500 | 3.100,00 | 3.689,00 |
750 | 3.900,00 | 4.641,00 |
1.000 | 4.300,00 | 5.117,00 |
2.500 | 6.100,00 | 7.259,00 |
5.000 | 9.100,00 | 10.829,00 |
Für Werte über 5 Mio. EUR berechnet sich das Honorar netto zu 0,8/1.000tel des Verkehrswertes zuzüglich 4.000,00 EUR, das Honorar brutto zu 0,952/1.000tel des Verkehrswertes zuzüglich 4.760,00 EUR.
2. Besonderheiten
Besonderheiten werden durch Zuschläge zum Grundhonorar berücksichtigt.
- Nießbrauch und Wohnungsrechten sowie sonstigen Rechten
- Umlegungen und Enteignungen
- unterschiedlichen Nutzungsarten auf einem Grundstück
- für mehrere Stichtage
- Wege- und Nutzungsrechten und bei Überbau
- bei besonderen Unfallgefahren, starken Beeinträchtigungen durch Staub oder Schmutz
Bei erheblichen Instandhaltungsstau und Modernisierungsbedarf und bei Liquidation erfolgt die Berechnung des Grundhonorars nach dem Mittel der vorläufigen Verfahrensergebnisse.
3. Beschaffung fehlender Unterlagen
Für die Auftragsbearbeitung sind vom Auftraggeber üblicherweise folgende Unterlagen bereitzustellen:
- aktuelle Katasterkarte im Maßstab 1:1.000
- aktueller Grundbuchauszug
- Verträge zu Rechten in Abt. II des Grundbuchs
- Baujahr des/der Gebäude/s
- Grundrisse, Schnitte
- Flächen- und Raumberechnungen
- Mietverträge
Gerne beschaffen wird die notwendigen Unterlagen für Sie. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, gerundet auf eine viertel Stunde zu folgenden Stundensätzen:
Sachverständigenstunde: 200,00 €
Mitarbeiter/in: 80,00 €
4. Nebenkosten und Mehrwertsteuer
- Fahrtkosten: 0,60 €/km und 100,00 €/Stunde
- Mehrausfertigungen: pdf-Datei 150,00 € einmalig, Druck 80,00 € pro Ausfertigung
- Auslagenersatz, z. B. für behördliche Auskünfte, gegen Nachweis
Alle Honorare und Nebenkosten verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %.
Gerichtsgutachten
Bei Beauftragung durch Gerichte, z. B. in Zwangsversteigerungsverfahren, erfolgt die Abrechnung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Miet-/Pachtwertgutachten
Miet- und Pachtwertgutachten werden nach Zeitaufwand zuzüglich der unter Marktwertermittlung genannten Auslagen und Nebenkosten . Der Stundensatz beträgt 200,00 € , das Mindesthonorar 1,5 Nettokaltmonatsmieten bzw. 1,5 Nettomonatspachten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sonstige Beratungsleistungen
Beratungsleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet, der Stundensatz beträgt 200,00 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.