Qualität

Qualitätssicherung

Das Sachverständigenwesen

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen, sofern er nicht gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs verstößt, indem er die Bezeichnung zum Beispiel irreführend verwendet. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können.

In Deutschland gibt es mehrere verschiedene Qualifizierungssysteme, von denen zwei den Nachweis einer besonderen Sachkunde und Berufserfahrung erfordern. Diese sind einfach zu verifizieren an der Form des verwendeten Sachverständigenstempels, da nur diese beiden Qualifikationen zur Führung des Rundstempels berechtigt sind.

1. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist gegenüber der öffentlichen Bestellung und Vereidigung vergleichsweise jung und wurde erst im Jahr 2003 als weltweite und auch deutsche Norm in der heute gültigen Form entwickelt. Die Globalisierung der Märkte machte die Schaffung einheitlicher weltweit anerkannter Standards notwendig.

Die Zertifizierung erfolgt durch eine Zertifizierungsstelle, die optimalerweise von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert ist und überwacht wird. Die Zertifizierung ist auf fünf Jahre befristet. Während der Laufzeit ist eine regelmäßige jährliche Weiterbildung, ebenso wie der Abschluss einer entsprechenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Durch Arbeitsproben wird die Qualität der Gutachten ebenfalls kontrolliert. Für die Rezertifizierung nach fünf Jahren ist eine erneute Sachkundeprüfung abzulegen.

2. Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt durch die IHK oder auch durch Ingenieur- bzw. Architektenkammern. Im Zuge der Globalisierung und mit steigendem Bedarf an der Qualitätssicherung haben sich die Bestellvoraussetzungen und die Überwachung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der internationalen Norm der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 angepasst. Die Regelungen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung sind mittlerweile nahezu identisch, so dass von einer vergleichbaren Qualität der Sachverständigenleistungen der Sachverständigen aus den beiden in Deutschland vorherrschenden Qualitätssicherungssystemen ausgegangen werden kann.