Immobilienbewertung für steuerliche Angelegenheiten
Immobilienbewertung für steuerliche Angelegenheiten
Es gibt zahlreiche Anlässe, bei denen der Wert Ihrer Immobilie auch für das Finanzamt von Interesse ist. Sowohl bei der Festlegung von Erbschafts- und Schenkungssteuer als auch bei der Bemessung von Ertrags- und Umsatzsteuer sowie Grund- und Grunderwerbssteuer kann Ihnen eine professionelle Immobilienbewertung Steuern sparen.
Bei Erbschaft und Schenkung setzt das Finanzamt den Wert einer Immobilie oft zu hoch an – steuerlich gesehen zu Ihrem Nachteil. Ein Verkehrswertgutachten begründet in diesen Fällen den Einspruch gegen den überhöhten Steuerbescheid.
Ebenfalls steuerlich relevant sind die Aufteilung von Bodenwert und Grundstücksanteil von Grundbesitz sowie die Restnutzungsdauer von Immobilien. Auch in diesen Fällen helfe ich Ihnen mit einer belastbaren Immobilienbewertung, die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.