Leistungen // Schriftliche Kurzgutachten

Kurzgutachten in schriftlicher Form

Für Standard-Immobilien (Ein- bis Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen im Umkreis von 50 km) ist nicht immer eine tiefgreifende Analyse und eine detaillierte Darstellung der Wertermittlung notwendig.

In diesem Fall bieten wir ein Kurzgutachten an. Dieses basiert auf den Erkenntnissen im Ortstermin und den Unterlagen und Informationen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Eigene Tatsachenerhebungen werden nicht durchgeführt. Das Ergebnis ist überschlägig, nicht gerichtsverwertbar und nicht zur Vorlage bei den Finanzbehörden oder Banken geeignet.

Pauschalhonorar Göttingen, Bovenden, Rosdorf: 1.600,00 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Pauschalhonorar ländlicher Bereich: 1.400,00 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

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