Markt- und Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch
Marktwertgutachten dienen der rechtssicheren Feststellung des Immobilienwertes. Grundlage ist eine umfassende Recherche und die Beurteilung der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten zum vereinbarten Stichtag.
Das Markt-/Verkehrswertgutachten ist gerichtsverwertbar und zur Vorlage bei den Finanzbehörden geeignet. Die Honorarberechnung finden Sie unter dem Menüpunkt Honorar. Auf Wunsch vereinbaren wir gerne Festpreise mit Ihnen.
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